Urlaubsabbruch - Reiserücktrittskosten

1. Urlaubsabbruch

Für den Fall, dass Sie als Urlauber*innen Ihren Urlaub abbrechen müssen, steht dem Beherbergungsbetrieb (BHB ) der Betrag des reservierten Zimmers in vollem Umfang abzüglich der nicht genutzten Verpflegung ( Frühstück ) zu.

20 %  Verrechnung auf den Zimmerpreis.

 

2.  Reiserücktrittskosten

Reiserücktrittskosten werden erst nach Ablauf des gebuchten Zimmers berechnet, da für den BHB die Pflicht besteht, das Zimmer so weit zu vermieten, dass die Rücktrittskosten für den Gast so gering wie möglich ausfallen.

80 % vom Zimmerpreis werden berechnet.